Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Mit Schreiben vom 23. November 2022 eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unter anderem bei den Kantonen das Vernehmlassungsverfahren in Sachen Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns herzlich.
Wenn eine Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden soll, bedarf es heute einer vorgängigen Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz (BJ). Der Regierungsrat teilt die Einschätzungen, dass dieses Regime angesichts der voranschreitenden Digitalisierung sehr schwerfällig ist. Die Vorlage des Bundesrates wird aus diesem Grund unterstützt. Wichtig ist die Feststellung, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze mit der Vorlage eingehalten werden. Hier wird insbesondere auf die Punkte der schriftlichen Einwilligungserklärung und der jederzeitigen Rückzugsmöglichkeit derselben hingewiesen.
Der Regierungsrat Nidwalden bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Er unterstützt den Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen.