Boosterimpfung wird auf zwölf- bis 15-Jährige ausgedehnt

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt auch zwölf- bis 15-jährigen Jugendlichen eine Auffrischimpfung gegen Covid-19, dies frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung und sofern in dieser Zeitspanne keine Infektion erfolgt ist. Erziehungsberechtigte Personen können ihr Kind nun für die Boosterimpfung anmelden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen eine Auffrischimpfung vier Monate nach der Grundimmunisierung gegen Covid-19, sofern in dieser Zeitspanne keine Infektion aufgetreten ist. Die Empfehlung ist aufgrund der vorhandenen Datenlagen inzwischen auf zwölf- bis 15-Jährige ausgedehnt worden, obschon die offizielle Zulassung durch Swissmedic noch ausstehend ist. Dadurch kann der individuelle Schutz vor einer Infektion und schweren Verläufen gestärkt und die Verbreitung des Virus in der aktuellen epidemischen Lage gebremst werden. Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren wird eine sogenannte Boosterimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech empfohlen. Dies, um auch das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte – insbesondere auf Risikopersonen im selben Haushalt – zu reduzieren.

Der Kanton Nidwalden bietet nun ebenfalls Auffrischimpfungen für zwölf- bis 15-Jährige an. Den Eltern der Jugendlichen wird empfohlen, ihr Kind bei der Stelle der letzten Covis-19-Impfung für die Auffrischimpfung anzumelden. Die Boosterimpfungen werden in (Kinder)Arztpraxen, in Apotheken sowie in der Impfstelle im alten Zeughaus an der Wilstrasse 1 in Oberdorf verabreicht. Letztere hat Dienstag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, impfwillige Personen können sowohl mit als auch ohne Termin erscheinen. Weitere Informationen zur Anmeldung sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich, die Online-Anmeldeplattform wird über nw.impfung-covid.ch erreicht. Zu beachten ist, dass zwölf- bis 15-Jährige entweder von einer erziehungsberechtigten Person zum Impftermin begleitet werden oder eine Einwilligungserklärung der entsprechenden Person(en) vorzulegen haben. Wie üblich sind ein amtlicher Ausweis, die Krankenkassenkarte und bisherige Impfnachweise des Kindes mitzubringen.

Für eine Erstimpfung gegen Covid-19 können auch weiterhin Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren über dieselbe Online-Plattform angemeldet werden. Die Impfungen finden jeweils am Mittwochnachmittag entweder in einer Kinderarztpraxis oder in der Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf statt. In allen Fällen wird der eigens hergestellte Kinder-Impfstoff von Pfizer / BioNTech von Kinderärztinnen und -ärzten verabreicht. Die Impfung wird allen Kindern empfohlen, insbesondere jenen, die unter einer chronischen Krankheit leiden oder die enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen sind. Die Kinder müssen beim Impftermin zwingend von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Boosterimpfung mit Janssen-Impfstoff

Seit kurzem ist eine zweite Dosis des vektorbasierten Janssen-Impfstoff (Johnson & Johnson) als Auffrischimpfung in der Schweiz zugelassen, diese wird frühestens zwei Monate nach der Grundimmunisierung und nur Personen ab 18 Jahren empfohlen, die aus medizinischen Gründen keine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer / BioNTech) erhalten können oder diese ablehnen. Die Empfehlung gründet darin, dass gemäss den vorliegenden Daten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff einen höheren Schutz vor einer symptomatischen Infektion mit der vorherrschenden Omikron-Variante bietet als eine weitere Dosis des Janssen-Impfstoffes. Personen, die dennoch eine zweite Dosis des Janssen-Impfstoffes bevorzugen, melden sich direkt bei der Arztpraxis, bei welcher sie die Erstimpfung erhalten haben.

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