Der Kanton Obwalden ruft zur Einhaltung des Betretungsverbotes in Naturschutzzonen auf. Diese Bereiche sollen verschiedenen Pflanzen- und Tierarten als ungestörter Lebensraum und Rückzugsort dienen.
Bei den kantonalen Fachstellen mehren sich die Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich immer mehr Freizeitnutzer trotz Begehungsverbote in den Naturschutzzonen (u.a Städerried & Hanenried) aufhalten. Gerade in Seenähe betreten Erholungssuchende, ausgerüstet mit Sonnenschirm, Kühlbox und Sportgeräten, sensible Naturschutzzonen.
Die offiziellen Wege dürfen nicht verlassen werden
In den Naturschutzzonen gilt absolutes Wegegebot, die offiziellen Pfade dürfen also nicht verlassen werden. Zudem ist das Campieren sowie das Anfachen von Feuer verboten. Was viele zudem nicht wissen: Die mit gelben Bojen markierten Flachwasserzonen im Städerried und im Hanenried gehören ebenfalls zum Naturschutzgebiet und müssen beim Schwimmen, Stand-Up-Paddeln oder sonstigem Wassersport umgangen werden. Gerade bei der Alpnacher Badi oder dem Campingplatz Giswil verirren sich häufig Unwissende in die geschützten Wasserzonen am Seeufer.
Tier- und Pflanzenarten sind auf ungestörte Lebensräume angewiesen
In vielen Gebieten ist der Nutzungsdruck durch den Menschen dermassen gross, dass sie für sensible Tier- und Pflanzenarten nicht mehr geeignet sind. Hindernisse wie Strassen, dicht verbaute Siedlungsräume und ungenügende Deckungsmöglichkeiten in der Landschaft erschweren zudem das Abwandern in andere Gebiete. Umso wichtiger ist es, dass wir die Regeln in Naturschutzzonen respektieren, um auch Tieren und Pflanzen einen Raum zu bieten, in dem sie ungestört bleiben.
Bei Nichteinhaltung ist mit einer Anzeige zu rechnen
Das Betretungsverbot sowie übrige Nutzungseinschränkungen sind im Reglement zum Schutz und zur Nutzung der jeweiligen Naturschutzzonen festgehalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse bzw. eine Anzeige. Bei Beobachtungen von gesetzeswidrigem Verhalten in der Naturschutzzone bitten wir die Bevölkerung, die Polizei zu kontaktieren.
Die kantonalen Fachstellen bedanken sich für die Kooperation und wünschen eine schöne Sommersaison.
RÜCKFRAGEN
Roland Christen, Leiter Amt für Wald und Landschaft, Telefon 041 666 63 23. Andreas Bacher, Abteilungsleiter Wald und Natur, Telefon 041 666 63 28.