Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Der Regierungsrat schlägt vor, selbst als Bewilligungsbehörde für Photovoltaik-Grossanalgen zu agieren, wodurch er als allfällige Beschwerdeinstanz entfällt und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Deshalb schickt er nun eine Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung in die Vernehmlassung.

Aktuell erlaubt es das Bundesgesetz, Photovoltaik-Grossanlagen übergangsmässig bis Ende 2025 ohne Planungspflicht zu realisieren. Daneben fördert der Bund unter bestimmten Voraussetzungen den Bau solcher Grossanlagen mit einer einmaligen Vergütung, die bis zu 60 Prozent der Investitionskosten betragen kann. Da die Erleichterungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen nur so lange gelten, bis mit den erstellten Anlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden (TWh) erreicht ist, sind speditive Verfahren zielführend, damit Projekte mit Standorten in Nidwalden eine Chance auf Fördergelder des Bundes haben.

Bewilligungen von Photovoltaik-Grossanlagen erfolgen auf kantonaler Ebene, wobei die Zustimmungen von Standortgemeinde und Grundeigentümer vorliegen müssen. Die Gesuchsteller haben zudem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und ein Konzept vorzulegen, welches eine Kostenschätzung zum vollständigen Rückbau und zur Wiederherstellung der Ausgangssituation einschliesst.

Bereits in diesem Sommer teilte der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss mit, dass er bereit ist, Projekte für Photovoltaik-Grossanlagen bestmöglich zu unterstützen. Eine Grossanlage in Nidwalden hätte Pionier-Charakter und wäre ein wichtiger Schritt, um die Energieversorgung nachhaltig zu optimieren. Die gesetzgeberischen Voraussetzungen sind grundsätzlich gegeben. Der Regierungsrat schlägt dennoch eine Teilrevision der kantonalen Planungs- und Bauverordnung vor, um ihn als Bewilligungsinstanz für entsprechende Vorhaben zu bestimmen und die Baudirektion mit der Durchführung der Bewilligungsverfahren zu betrauen. «Dies hat den Vorteil, dass im Fall einer Beschwerde diese direkt beim Verwaltungsgericht erhoben wird und nicht zuerst der Regierungsrat darüber befinden muss, was zu einer Beschleunigung entsprechender Verfahren führt», hält Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest. «Wenn der Regierungsrat anstelle der Baudirektion als Bewilligungsbehörde agiert, sind zudem die Entscheide für solche Grossanlagen von nationaler Bedeutung politisch breiter abgestützt», nennt die Baudirektorin einen weiteren Vorteil.

Die Gesetzesanpassung erfolgt vorsorglich und unabhängig von konkreten Projekten. «Der Kanton will aber angesichts der zeitlichen Dringlichkeit vorbereitet sein, sollten entsprechende Gesuche eintreffen», so Therese Rotzer-Mathyer weiter. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung nun in die externe Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 1. Dezember 2023. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.

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