Beitrag für das jährliche Energie-Förderprogramm wird erhöht

Der Nidwaldner Regierungsrat hat das kantonale Energie-Förderprogramm 2022 verabschiedet. Im Vergleich zu bisher wird eine Million Franken mehr für die energetische Verbesserung von Gebäuden zur Verfügung stehen. Dies hängt vor allem mit der gesteigerten Nachfrage zusammen.

Der Kanton Nidwalden ermutigt Gebäudebesitzer dazu, ihre Liegenschaften energetisch zu ertüchtigen. Er leistet hierzu mit dem kantonalen Förderprogramm selbst einen Beitrag, indem Massnahmen von Privaten zur sparsamen Energienutzung und zur Verwendung erneuerbarer Energien und Abwärme finanziell unterstützt werden. Einen Förderantrag einreichen können alle, die entweder die Gebäudehülle ihrer Häuser energetisch verbessern oder ihre Ölheizung mit einer Lösung ersetzen, die auf erneuerbaren Energien beruht. In diesem Jahr war die Nachfrage in Nidwalden erneut ehr gross: Die kantonalen Fördermittel von gesamthaft 1.4 Millionen Franken waren bereits Ende August aufgebraucht.

Um der gesteigerten Nachfrage gerecht zu werden, hat der Regierungsrat beschlossen, den Beitrag des Kantons 2022 auf 600’000 Franken zu erhöhen, nachdem bereits im letzten Jahr eine Aufstockung stattgefunden hatte. Damit können zusätzliche Bundesmittel aus der CO²-Abgabe auf Brennstoffe ausgelöst werden, wodurch im kommenden Jahr ein Gesamtbetrag von 2.4 Millionen Franken zur Verfügung stehen wird. Das entspricht gegenüber heute einer Erhöhung um eine Million. Neben Bund und Kanton beteiligen sich das Gemeindewerk Beckenried und die Gemeinde Hergiswil am Fördertopf.

«Das Förderprogramm ist ein wichtiger Pfeiler der kantonalen Energiepolitik», betont Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Im Kanton Nidwalden stehen gesamthaft noch knapp 3’000 Ölheizungen im Einsatz, die über die nächsten Jahre laufend ersetzt werden. Damit wird die Wertschöpfung zurückgeholt, das importierte Heizöl wird mit lokalem Holz ersetzt. «Ein schönes Beispiel ist der Wärmeverbund der Genossenkorporation Stans, der nun in Stans und Oberdorf erweitert wird. Ich empfehle jedem, der noch fossil heizt und dessen Liegenschaft in einem Fernwärmegebiet liegt, sich am Netz anzuschliessen. Und wer diese Möglichkeit nicht hat, kann auf eine Wärmepumpe oder eine weitere erneuerbare Lösung umsteigen», so Joe Christen.

Fördergesuche können laufend eingereicht werden. Die eingehenden Gesuche werden zeitnah geprüft und erhalten die Zusage, sofern sie die Förderbedingungen einhalten. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor dem Baustart liegt. Mit der baulichen Umsetzung kann seitens der Gesuchsteller anschliessend begonnen werden.

Weitere Informationen

Die Förderbedingungen 2022 sind auf der Internetseite der Energiefachstelle aufgeschaltet: www.nw.ch/energiefachstelle

Fördergesuche können online über die Plattform des Gebäudeprogramms eingereicht werden: www.dasgebaeudeprogramm.ch

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