Beiträge ans Schleppschlauchverfahren fallen weg

Der Bund hat per 1. Januar 2022 die finanzielle Förderung für die emissionsmindernde Ausbringeung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern beendet. Der kantonale Beitrag wird nun ebenfalls aufgehoben.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Pflicht zur Ausbringung von flüssigem Hof- und Recyclingdünger mittels emissionsmindernder Ausbringverfahren auf den 1. Janaur 2024 einzuführen. Die bisherigen Förderbeiträge von 30 Franken pro Hektar und Gabe hat der Bund hingegen per Ende 2021 eingestellt. Der Kanton Nidwalden unterstütze das Ausbringen mittels Schleppschlauch bisher zusätzlich mit einem Beitrag von zehn Franken. Diese Regelung stützte sich auf Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung ab, die per 1. Januar 2022 erloschen sind. Eine Weiterführung der Anreizstrategie ohne Beteiligung des Bundes ist nicht mehr vorgesehen. Ein Teil des wegfallenden Bundesbeitrages müsste durch höhere Kantonsbeiträge kompensiert werden, finanziert aus dem Rahmenkredit Landwirtschaft 2020 – 2023. Dabei müsste von einem jährlichen Betrag von rund 100’000 Franken ausgegangen werden. Dies ist nicht eingeplant und würde zu einer Einschränkung bei der Förderung innovativer und regionaler Projekte führen.

Aufgrund der seit längerem bekannten Strategieänderung des Bundes, wonach die finanzielle Unterstützung nicht verlängert wird, «ist eine Weiterführung der kantonalen Förderung ohne Bundesbeiträge nicht mehr zielführend», sagt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Die Änderung der kantonalen Landwirtschaftsverordnung, wodurch der kantonale Beitrag ebenfalls wegfällt, tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft. «Die Einführung der Schleppschlauchpflicht wird den Einsatz emissionsmindernder Ausbringungsverfahren positiv beeinflussen», ist Landesstatthalter Joe Christen überzeugt.

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