Bauen ausserhalb der Bauzone: Kanton und Bauernverband streben einen regelmässigen Austausch zum Thema an

Die kantonale Bewilligungspraxis zu landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone ist jüngst kritisiert worden. Die Baudirektion nimmt sich dem Anliegen nach grösstmöglicher Planungssicherheit für bauwillige Personen an und verstärkt den Austausch mit bäuerlichen Gremien und politischen Mandatsträger. Ein erstes Treffen hat stattgefunden. 

Im Herbst 2020 hat der Bauernverband Nidwalden bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zu Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone durchgeführt und darauf basierend Feedbacks zu Erfahrungen mit der kantonalen Baudirektion hinsichtlich Bewilligungsverfahren erhalten. Zudem kamen verschiedene Einzelfälle aufs Tapet, die aus Sicht des Bauernverbandes problematisch sind. Bereits zuvor hatten mehrere Landräte fehlendes Augenmass bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen kritisiert. Der Bauernverband stellte in der Folge die Forderung an den Regierungsrat, das bäuerliche Gewerbe bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bestmöglich zu unterstützen und die Bandbreite des gesetzlichen Rahmens zugunsten der Landwirtschaftsbetriebe zu nutzen. Eine Verschärfung der kantonalen Bewilligungspraxis, wie sie Entscheide zu einzelnen Bauprojekten erahnen lassen, werde nicht akzeptiert, äusserte sich damals Verbandspräsident Sepp Odermatt.

Die Baudirektion hat daraufhin Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eine Auslegeordnung zur Thematik vorzunehmen. In der Zwischenzeit haben sich Vertreter des Bauernverbandes sowie des Landrates mit Baudirektor Josef Niederberger zu einem Austausch getroffen. In Anlehnung daran, dass das Bundesgesetz über die Raumplanung für die geltenden Bestimmungen massgebend ist, erwähnte Josef Niederberger: «Die Regelungsdichte beim Bauen ausserhalb der Bauzone ist hoch, was die Handhabung generell sehr komplex macht». Der Kanton Nidwalden hat die Anwendungspraxis in seiner Richtlinie für das Bauen ausserhalb der Bauzone dokumentiert. Die Richtlinie ist vor dem Hintergrund von Entscheidungsbegründungen gegenüber bauwilligen Personen wichtig und wertvoll. Generell gilt für das Bauen ausserhalb der Bauzone «so viel wie nötig und so wenig wie möglich» als Voraussetzung, damit landwirtschaftliche Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone rechtmässig erstellt werden dürfen. Der Regierungsrat bestätigt die Tendenz, dass verschiedene Bundesgerichtsentscheide in jüngster Vergangenheit eher zu einer Verschärfung der Vollzugspraxis der Kantone geführt haben oder noch führen werden.

Aus dem Gespräch ist hervorgegangen, dass der Bauernverband und die Baudirektion willens sind, die gegenseitige Kommunikation zu verbessern. Auch nimmt sich die Baudirektion dem Anliegen des Bauernverbandes nach möglichst grosser Planungssicherheit für das landwirtschaftliche Bauen ausserhalb der Bauzone an. Ein unmittelbarer Anpassungsbedarf der von 2016 stammenden Praxisrichtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen besteht hingegen nicht. Im Weiteren haben sich die Gesprächsteilnehmenden darauf geeinigt, ein periodisches Treffen mit einem Gruppenausschuss des Forums Landwirtschaft ins Leben zu rufen, um die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten und zu erörtern. Das Forum Landwirtschaft ist ein beratendes Gremium der Landwirtschafts- und Umweltdirektion. Es besteht hauptsächlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons, Körperschaften, Korporationen, bäuerlichen Organisationen und politischen Parteien, aber auch des Gewerbes, Tourismus und von Umweltverbänden.

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