Basis gelegt für die künftige Entwicklung von Siedlung und Verkehr

Der Kanton und die Gemeinden haben in einer Vereinbarung gemeinsame Grundsätze zur langfristigen Entwicklung von Siedlung und Verkehr in Nidwalden festgelegt. Die Vereinbarung dient als Grundlage für das Agglomerationsprogramm der 5. Generation sowie für das kürzlich lancierte Gesamtverkehrskonzept.

Der Regierungsrat hat im November 2018 beschlossen, das Agglomerationsprogramm (AP) Nidwalden weiterzuführen und im Rahmen der 4. Generation des Bundes zu aktualisieren. Die Arbeiten dafür wurden im Februar 2019 durch die Baudirektion gestartet. Die Analysephase hat gezeigt, dass im Teilbereich Verkehr eine wesentliche Grundlage – ein Gesamtverkehrskonzept – fehlt. Ausserdem wurde bei der Beratung über ein Zukunftsbild für Nidwalden 2040 festgestellt, dass die langfristigen Entwicklungsvorstellungen der massgeblichen Teilbereiche Siedlung, Verkehr und Landschaft teilweise voneinander abweichen.

Der Regierungsrat hat daher vergangenes Jahr beschlossen, vor der Ausarbeitung eines neuen Agglomerationsprogramms zuerst in einem Strategiepapier gemeinsame Grundsätze zwischen Kanton und Gemeinden behördenverbindlich festzulegen. Auch deshalb hatte er die Ausarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts befürwortet, wozu er später vom Landrat den Auftrag erhalten hat. Als Folge davon wurden die Arbeiten am Agglomerationsprogramm der 4. Generation abgebrochen und stattdessen die Teilnahme an der 5. Generation beschlossen. Der Regierungsrat investiert damit gezielt in eine aufeinander aufbauende und kohärente Raumentwicklung und Verkehrsplanung. Gemäss Bund sind für Nidwalden keine negativen Konsequenzen durch das Aussetzen der 4. Generation zu erwarten.

Seither hat die Projektleitung als Vorarbeit auf das AP der 5. Generation sowie als Grundlage für das Gesamtverkehrskonzept behördenverbindliche Grundsätze für die langfristige Entwicklung der Agglomeration erarbeitet. Hierzu fand auch in Form von Workshops ein reger Austausch zwischen der Projektleitung, dem neu gegründeten regierungsrätlichen AP-Ausschuss, der politischen Begleitgruppe, in der die Gemeinden vertreten sind, und dem Regierungsrat statt.

Als Resultat davon hat der Regierungsrat der Vereinbarung über die Grundsätze zur langfristigen Entwicklung von Siedlung und Verkehr in Nidwalden zugestimmt. Bis Ende des vergangenen Jahres wurde diese Vereinbarung auch von allen Gemeinden unterzeichnet.

Die darin festgelegten Grundsätze werden nun bereits im Gesamtverkehrskonzept berücksichtigt, dessen Prozess Mitte Dezember 2020 mit einer Projektleitungssitzung gestartet wurde. Ferner werden die formulierten Grundsätze nach Vorliegen der Ergebnisse des Gesamtverkehrskonzepts überprüft und weiter konkretisiert. In der Zwischenzeit ist vorgesehen, dass auch für den dritten Teilbereich Landschaft entsprechende Grundsätze formuliert werden und dass die Ausschreibung für die externe Fachbegleitung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation erfolgt.

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