Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über den korrekten Vollzug des Zivilstandswesens an den Kanton Luzern zu delegieren. Der Wechsel soll per 1. Januar 2023 erfolgen. Die erforderliche Gesetzesrevision ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen.
Laut dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch muss jeder Kanton eine Aufsicht über sein Zivilstandsamt ausüben. Diese sorgt dafür, dass ein zuverlässiger Vollzug des Zivilstandswesens erfolgt. Im Kanton Nidwalden wird diese Aufgabe bis anhin durch den Leiter des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes in einem
10-Prozent-Pensum wahrgenommen. Aufgrund dessen bevorstehender Pensionierung hat sich der Nidwaldner Regierungsrat für eine Neuausrichtung entschieden und beantragt dem Landrat, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde an den Kanton Luzern zu delegieren, so wie dies beispielsweise die Kantone Obwalden und Uri bereits getan haben. «Es braucht für diese Tätigkeit spezielles Fachwissen. Dieses hat sich die bisher zuständige Person über die Jahre angeeignet. Es wäre heutzutage unverhältnismässig, dieses Fachwissen für das kleine Pensum erneut selbst aufzubauen, wenn es in der Region Stellen gibt, welche diese Leistung anbieten», begründet Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi die geplante Auslagerung. Die Aufsichtsbehörde Luzern zeichnet sich durch ein erfahrenes Team aus, welches sämtliche gestellten Anforderungen erfüllt.
Damit der Kanton Nidwalden mit dem Kanton Luzern eine entsprechende Vereinbarung abschliessen kann, bedarf es einer Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Die Vorlage ist in der externen Vernehmlassung durchgehend auf Zustimmung gestossen. Da vorgesehen ist, die Aufsicht bereits per 1. Januar 2023 an den Kanton Luzern zu delegieren und die Gesetzesanpassungen in der Vernehmlassung unumstritten waren, wird dem Landrat beantragt, nach dessen erster Beratung Ende Oktober auf eine zweite Lesung zu verzichten.
Sobald die Vereinbarung mit dem Kanton Luzern greift, kann das Amt für Justiz Nidwalden neu strukturiert und die Abteilung Zivilstands- und Bürgerrechtsdienste aufgehoben werden. Der Aufgabenbereich des Bürgerrechtsdienstes wird in die Abteilung «Zivilstandsamt» integriert. Dadurch kann die Lohnsumme reduziert werden und die Auslagerung der Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen letztlich kostenneutral erfolgen.
RÜCKFRAGEN
Karin Kayser-Frutschi, Justiz- und Sicherheitsdirektorin, Telefon +41 41 618 45 83, erreichbar am Montag, 29. August, von 9.00 bis 10.00 Uhr.
Stans, 29. August 2022