Mit Schreiben vom 5. April 2023 eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement (FD) unter anderem bei den Kantonen das Vernehmlassungsverfahren in Sachen Änderung der Automobilsteuerverordnung. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns herzlich.
Wir unterstützen das Vorhaben, die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer aufzuheben. Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Elektromobilität erweist sich die seit 1997 bestehende Privilegierung bei der Einfuhr und der lnlandherstellung als nicht mehr erforderlich und angesichts der hohen Steuerausfälle auch nicht mehr als gerechtfertigt. Die vom Bund seinerzeit als marktwirtschaftliches Anreizsystem für die Entwicklung der Elektromobilität gedachte Steuerbefreiung hat seine Daseinsberechtigung inzwischen verloren, da an deren Stelle wirkungsvollere, staatliche Regulationen getreten sind. Hier ist insbesondere auf den durch EU festgelegte starke Absenkpfad der CO2-Emissionen für Neufahrzeuge zu erwähnen, welcher von der Schweiz im CO2-Gesetz auch ab 1. Januar 2025 zur Übernahme vorgesehen ist. Mit dem vom europäischen Parlament und dem europäischen Rat gefassten Beschluss, in der EU ab 2035 nur noch emissionsfreie Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen neu zuzulassen, wurden die Weichen auf Herstellerseite klar in Richtung Elektromobilität gestellt.
Die Schweiz weist weltweit eine der CO2-intensivsten Fahrzeugflotten auf und verfehlt die Klimaziele im Bereich Verkehr klar. Um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautomobile nicht zu einem Rückgang der lmporte von klimafreundlichen Fahrzeugen führt, ist es wichtig, dass die geltenden CO2-Flottengrenzwerte beim lmport von Personenund Lieferwagen eingehalten und bei Missachtung konsequent sanktioniert werden. lnsbesondere ist zu beobachten, dass der lmport von Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren vor allem der Optimierung im Bereich der CO2-Abgabe gedient hat. Konkret reduziert sich durch deren lmport der Flottenverbrauch und somit auch die Abgabe. Nach der ersten lmmatrikulation in der Schweiz werden diese Fahrzeuge aber häufig wieder exportiert, verkehren also nicht auf unseren Strassen. Durch die geplante Änderung wird diese Praxis zwar nicht verhindert, aber deutlich unattraktiver. Es ist zu hoffen, dass durch die Streichung der Steuerbefreiung mehr importierte Elektroautos in der Schweiz verbleiben. Um dies weiter zu unterstützen, sollte auf Endkundenseite eine Attraktivitätssteigerung herbeigeführt werden. Hierzu sollten allenfalls zusätzliche Steuererleichterungen oder Anschubfinanzierungen geprüft werden.
Abschliessend ist zu erwähnen, dass auch die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht systemische Mängel bei den CO2-Emissionsvorschriften festgestellt und Umgehungen dokumentiert hat. Die Mängel sind stossend und sind in einer Revision auf Verordnungs- und gegebenenfalls Gesetzesstufe möglichst rasch zu beheben. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat sich mit den Empfehlungen der EFK einverstanden erklärt und zeigt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, sich für die Umsetzung einzusetzen, Der Zeitpunkt der Umsetzung hängt laut BFE vom lnkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes ab, was voraussichtlich per 1. Januar 2025 erfolge. Wir fordern, dass diejenigen Empfehlungen der EFK, die auf Verordnungsstufe umsetzbar sind, baldmöglichst angegangen werden.