Auffrischimpfung wird auf weitere Bevölerungskreise ausgedehnt

Die ältere Bevölkerung geniesst bei Auffrischimpfungen Priorität, weil sie besonders gefährdet ist und die Schutzwirkung nachlassen kann. Ab Anfang nächster Woche können sich in Nidwalden auch Personen unter 65 Jahren für die sogenannte Boosterimpfung anmelden. Voraussetzung ist, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate oder länger zurückliegt.

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat nach dem Impfstoff von Pfizer/BioNTECH (für alle ab 16 Jahren) am Freitagabend auch dem Impfstoff von Moderna die Zulassung für Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren erteilt, worauf die Eidgenössische Kommission für Impffragen ihre Empfehlung dahingehend angepasst hat. Somit gilt die Empfehlung, den Impfschutz gegen eine Covid-19-Infektion und schwere Verläufe aufzufrischen, nun auch für Personen unter 65 Jahren. Massgebliche Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Eine Online-Anmeldung für Personen ab 16 Jahren ist im Kanton Nidwalden ab Anfang der kommenden Woche möglich.

Der Kanton Nidwalden unterstützt die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. In den vergangenen zwei Wochen sind bisher rund 2’500 Auffrischimpfungen durchgeführt worden. Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen und weiteren sozialen Einrichtungen sind vor Ort in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ein drittes Mal geimpft worden. Daneben sind Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf laufend daran, Auffrischimpfungen zu verabreichen. Die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen erhält nach wie vor priorisiert einem Impftermin. «In der aktuellen Phase ist es wichtig, dass die ältere und vulnerable Bevölkerung eine Auffrischimpfung erhält. Sie ist besonders gefährdet für schwere Verläufe und Hospitalisationen», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger.

Da die Boosterimpfung frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Impfung empfangen werden kann, ist mit einer gestaffelten Nachfrage zu rechnen, da die breite Bevölkerung sich erst ab April 2021 hat impfen lassen können. Dennoch bereitet sich das Gesundheitsamt auf ein erhöhtes Interesse spätestens ab Jahresende vor und plant für diese Zeit den Ausbau der Impfkapazitäten. Eine Online-Voranmeldung für Personen über 16 Jahren, bei welchen die vollständige Impfung noch nicht länger her ist als sechs Monate, ist derzeit nicht möglich. Wird die Anmeldemaske dennoch ausgefüllt, kann am Ende ein Benachrichtigungsdienst eingestellt werden. Sobald die Person sich für die Boosterimpfung anmelden kann, erhält sie eine SMS zugestellt. Weitere Informationen zur Auffrischimpfung und zur Vorgehensweise für eine Anmeldung sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen weiterhin auf, dass die Impfung sehr gut von Infektionen und schweren Verläufen schützt. Nach einer Zeitspanne von rund einem halben Jahr ist jedoch ein gewisser Rückgang der Immunität feststellbar, weshalb es mittlerweile auch etwas vermehrt zu Ansteckungen von bereits geimpften Personen kommt. Die Boosterimpfung trägt massgeblich dazu bei, solche Ansteckungen zu minimieren und die Virusaktivität einzuschränken. «Mit einer Auffrischimpfung können alle bereits Geimpften einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Auch für all, die sich bisher noch gar nicht geimpft haben, ist es nicht zu spät, sich noch dazu zu entschliessen – aus Eigennutz und zum Schutz der Gemeinschaft», so Michèle Blöchliger.

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