Auf Beleuchtung der Kantonsstrasse am Lopper wird verzichtet

In einem Vorstoss wird gefordert, die Anbringung einer Strassenbeleuchtung auf der Kantonsstrasse zwischen Stansstad und Hergiswil zu prüfen. Da es sich beim Abschnitt um eine Ausserortsstrecke handelt und auch bei Nacht keine Sicherheitsdefizite bestehen, erachtet der Regierungsrat eine Beleuchtung nicht als notwendig.

In ihrem Postulat vom April dieses Jahres verlangt Landrätin Karin Costanzo-Grob (Die Mitte) vom Regierungsrat, die Installation einer Beleuchtung auf der Kantonsstrasse entlang des Seeufers zwischen Stansstad und Hergiswil zu prüfen. Bis zur Sanierung des darüber liegenden A2-Lopperviadukts im Jahr 2015 hatte eine Beleuchtung bestanden, mit welcher die Strasse sowie der kombinierte Rad- und Gehweg teilweise ausgeleuchtet wurde. Aufgrund des schlechten Zustandes wurde sie im Zuge der Sanierung demontiert. Auf eine Ersatzlösung wurde verzichtet, weil das Beleuchtungskonzept der kantonalen Baudirektion auf Ausserortsstrecken grundsätzlich weder für Strasse noch für Rad- und Gehwege Beleuchtung vorsieht – auch um die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Ausnahmen bilden Knoten, Kreuzungen, Fussgängerstreifen sowie gefährliche oder unübersichtliche Stellen. Auch andere Kantone verzichten in der Regel auf die Beleuchtung von Ausserortsstrecken.

Die besagte Strecke entlang des Loppers weist keine Konfliktstellen für den Fussgänger- und Veloverkehr auf. Die Sicht ist nicht eingeschränkt und mit angemessenen Velolichtern eine ausreichende Sichtweite gegeben. Seitdem die alte Beleuchtung vor sechs Jahren ausser Betrieb genommen worden ist, hat sich an den tiefen Unfallzahlen nichts verändert. Aus diesen Gründen empfiehlt der Regierungsrat das Postulat zur Ablehnung.

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