Anpassung der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln

Mit Schreiben vom 5. Mai 2023 eröffnete das Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unter anderem beiden Kantonen das Vernehmlassungsverfahren in Sachen Änderung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und Änderung des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns herzlich.

Wir begrüssen die Anpassungen der Anhänge der Verordnungen sowie der WBF-Verordnung an die aktuellen Verhältnisse. Diese tragen insgesamt dazu bei, Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu mildern und die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind notwendig, um die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Die Erweiterung der Meldeund Lagerpflicht wird für die pharmazeutische lndustrie zusätzlichen Aufwand verursachen. Wir sind jedoch der Meinung, dass dieser Mehraufwand gerechtfertigt ist, da er für die Bevölkerung einen sehr grossen Nutzen bringt (sichere Versorgung mit Arzneimitteln).

Der Regierungsrat Nidwalden bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Anpassungen des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln wird unterstützt.

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