Eine Motion verlangt, dass die 36-monatige Steuerbefreiung von Autos mit der besten Effizienzkategorie aufgehoben werden soll. Der Regierungsrat lehnt die Forderung ab und begründet dies auch damit, dass Strassenverkehrssteuern keine Gebührenfunktion erfüllen.
Bei der Totalrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern im Jahr 2008 wurde im Kanton Nidwalden eine temporäre Steuerbefreiung von Autos mit der besten Effizienzkategorie eingeführt. Diese gilt während drei Jahren nach der Inverkehrsetzung des Fahrzeugs. Emissionsarme Fahrzeuge werden dadurch gezielt gefördert, um den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr zu reduzieren.
In einer Motion verlangen Landrat Urs Amstad, Beckenried, und ein Mitunterzeichnender eine Aufhebung dieser Steuerbefreiung. Diese stelle eine krasse Ungleichbehandlung dar, da die Verkehrsinfrastruktur von effizienteren Autos genau gleich benutzt werde. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass Verkehrssteuern keine Gebührenfunktion erfüllen und nicht dazu da sind, die Strasseninfrastruktur im Sinne einer Verursachergerechtigkeit vollumfänglich zu finanzieren. Die temporäre Steuerbefreiung wurde insbesondere ins Gesetz aufgenommen, damit im Bereich der motorisierten Mobilität ein Anreiz besteht, emissionsarme Fahrzeuge anzuschaffen. «Diese Förderung trifft neben Elektrofahrzeugen auch auf Autos mit schadstoffarmen Verbrennungsmotoren zu. Kann der Anteil an emissionsarmen Fahrzeugen kontinuierlich gesteigert werden, senkt sich gleichzeitig der CO2-Ausstoss, was einem der wichtigsten Klimaziele entspricht», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Da sich an dieser Ausgangslage nichts geändert hat, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Motion abzulehnen und an der temporären Steuerbefreiung für emissionsarme Fahrzeuge festzuhalten.