Die Obwaldner Gemeinden und die kantonale Fachstelle Gesellschaftsfragen sensibilisieren die Öffentlichkeit gemeinsam für die Einhaltung des Jugendschutzes. Mit Testkäufen und Schulungen zu den Regelungen im Jugendschutz unterstützen sie die Umsetzung des Verkaufsverbots von Alkohol und Tabak an Jugendliche im Kanton Obwalden.
Im Auftrag der Obwaldner Gemeinden hat die Fachstelle Gesellschaftsfragen des kantonalen Sozialamts diesen Herbst Alkohol- und Tabaktestkäufe im Detailhandel und in Gastronomiebetrieben durchgeführt. Bei diesen Testkäufen wird geprüft, ob die Verkaufs- und Abgabebestimmungen für Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige beziehungsweise unter 18-Jährige eingehalten werden. Die diesjährigen Testkäufe haben bereits in den Gemeinden Alpnach, Giswil, Lungern, Sachseln und Sarnen stattgefunden. In den Gemeinden Kerns und Engelberg werden bis Ende 2022 ebenfalls noch Testkäufe durchgeführt.
In acht Betrieben wurde die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak überprüft. In zwei Fällen wurde dagegen verstossen und Tabakprodukte an unter 18-Jährige verkauft. In 23 überprüften Betrieben bezüglich Bierverkauf wurde in zwölf Fällen Bier an unter 16-Jährige verkauft. Schliesslich wurden 22 Betriebe auf das Spirituosenverkaufsverbot an unter 18-Jährige geprüft. Hier wurde in elf Fällen eine Missachtung des Verkaufsverbots festgestellt.
In knapp der Hälfte (47 %) aller geprüften Betriebe wurde demzufolge das Verkaufsverbot von Alkohol und Tabak nicht eingehalten. Im Vergleich zu den Testkäufen im Vorjahr ist dies eine starke Zunahme der illegalen Verkäufe, wo in rund 30% der Fälle das Verkaufsverbot nicht eingehalten wurde. Die Fallzahlen variierten in den vergangenen Jahren immer wieder. Jolanda Huwyler, kantonale Jugendbeauftragte, meint zum diesjährigen Ergebnis der Testkäufe: «Aus Sicht des Jugendschutzes ist die hohe Anzahl an Verfehlungen äusserst bedenklich. Wir erwarten von allen Verkaufsstellen, dass sie konsequent Alterskontrollen durchführen und den Jugendschutz einhalten.»
Halten sich Detailhändler oder Gastronomiebetriebe nicht an die Vorgaben, werden sie von den zuständigen Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeitern kontaktiert und es wird geprüft, in welchem Rahmen Verbesserungen angebracht werden können. Die Gemeinde muss den Betrieb bzw. das Verkaufsgeschäft auf mögliche Konsequenzen (Straffolgen oder weitere Massnahmen nach Gastgewerbegesetz) bei wiederholtem illegalem Verkauf an Minderjährige hinweisen.
Jugendschutzschulungen für Mitarbeitende
Ebenso wichtig wie die Testkäufe ist, dass die Gastronomie- und Detailhandelsangestellten über die Regelungen des Jugendschutzes informiert sind. Im Mai 2023 wird darum die Fachstelle Gesellschaftsfragen erneut Jugendschutzschulungen anbieten. Dabei wird das Personal auch von Seiten der Arbeitgebenden auf ihre grosse Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes hingewiesen.
Weiterführung Monitoring
Im Auftrag der Obwaldner Gemeinden ist die Fachstelle Gesellschaftsfragen regelmässig an Festveranstaltungen präsent und prüft, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Diese im Jahr 2017 erstmals durchgeführten Monitorings werden als Präventionsmassnahme fortgesetzt. Die Organisatorinnen und Organisatoren werden vorgängig über die Monitorings informiert und haben somit die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden nochmals zu den wichtigen Themen des Jugendschutzes zu sensibilisieren.
Für Rückfragen: Fachstelle Gesellschaftsfragen, Dorfplatz 4, 6060 Sarnen
Name, Funktion: Jolanda Huwyler, kantonale Jugendbeauftragte
Telefon: 041 666 63 62, E-Mail: jolanda.huwyler@ow.ch
Erreichbar: Donnerstag, 27. Oktober 2022, 11:00 bis 12:00 Uhr