Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben.

Mit Brief vom 12. September 2022 unterbreiteten Sie uns den Entwurf betreffend die Parlamentarische lnitiative 19.415 betreffend aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige mit der Bitte, bis zum 16. Dezember 2022 eine Stellungnahme abzugeben.

Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und lassen uns wie folgt vernehmen:

Das Recht auf Teilnahme an Volksabstimmungen und Wahlen ist in demokratischen Staaten dem Wandel der Zeit unterworfen und folglich wiederkehrend ein Thema, Das Recht wird dabei an verschiedene, sich ändernde Voraussetzungen geknüpft. Die letzten bedeutenden Anpassungen auf Bundesebene waren dabei im Jahr 1991 die Senkung des Stimmrechtsalters von 20 Jahre auf 18 Jahre und die Einführung des Frauenstimmrechts im Jahre 1971.

Beide Änderungen wurden zuerst noch abgelehnt, das Stimmrechtsalter 18 im Jahr 1979 und das Frauenstimmrecht im Jahr 1959. Diesem Prozess ist gemein, dass den Anpassungen des Stimmrechts auf Bundesebene entsprechende Anpassungen auf kantonaler Ebene vorausgingen. Auf kantonaler Ebene waren im Jahr 1959 die Kantone Waadt und Neuenburg sowie im Jahr 1960 Genf die ersten Kantone, die das Frauenstimmrecht einführten. Die Einführung des Stimmrechtsalters 18 reicht sogar ins 19, Jahrhundert zurück (Kanton Schwyz 1898).

Eine weitere Ausweitung des Stimmrechts vollzieht sich für in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer. Der Kanton Jura lässt diese teilweise seit seiner Gründung im Jahr 1979 an Entscheidungen teilhaben.

Als erster Kanton nahm Genf schliesslich im Jahr 2020 eine Ausweitung des Stimmrechts vor, wonach auch Bürgerinnen und Bürgern mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen dürfen.

Beim Stimmrechtsalter 16 zeigt sich derzeit noch ein kritisches Bild. Bisher hat mit dem Kanton Glarus lediglich ein einziger Kanton das Stimmrechtsalter von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt. ln jüngster Vergangenheit sind in den Kantonen Bern (25, September 2022), Zürich (15. Mai 2022) und Uri (26. September 2021) entsprechende Ausweitungen in Volksabstimmungen abgelehnt worden.

Der Regierungsrat steht einer Senkung des Stimmrechtsalters von 18 Jahre auf 16 Jahre aus folgenden Gründen kritisch gegenüber. So geht die Gesellschaft in verschiedenen Bereichen des Rechts davon aus, dass Jugendliche unter 18 Jahren eines speziellen Schutzes oder einer besonderen Behandlung bedürfen. Vor allem im Zivilrecht und im Strafrecht ist dies der Fall. Unter 18-Jährige sind im zivilrechtlichen Sinne handlungsunfähig (Art. 17 ZGB). Sie können – zu ihrem Schutz – somit ohne gesetzliche Vertretung keinerlei bedeutende Verpflichtungen eingehen. Das Jugendstrafrecht geht ebenfalls davon aus, dass insbesondere unter 18-Jährige eines besonderen Schutzes und der Erziehung bedürfen.

Zwar ist der Regierungsrat der Auffassung, dass auch 16- und 17-Jährige urteilsfähig und grundsätzlich in der Lage sind, politische Entscheidungen eigenständig zu treffen. Eine Untersuchung des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) für den Kanton Glarus weist jedoch darauf hin, dass die 16- und 17-jährigen Umfrageteilnehmenden insgesamt bei den zentralen lndikatoren – politische Kompetenz, politisches lnteresse, zwischenmenschliches Vertrauen – auf unterdurchschnittliche Werte kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass 16- und 17-Jährige am politischen Leben teilnehmen, ist daher kleiner als bei den älteren Stimmberechtigten.

Der Regierungsrat ist schliesslich der Auffassung, dass das Stimmrecht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Bürgerpflicht ist (so auch Art. 13 Abs, 2 der Verfassung des Kantons Nidwalden). Er möchte daher im Einklang mit den Rechten und Pflichten des Zivilrechts und des Strafrechts daran festhalten, dass den Jugendlichen das Stimmrecht ab dem Alter 18 zukommt.

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