Ärztliche Weiterbildung: Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Interkantonalen Vereinbarung im Bereich der ärztlichen Weiterbildung beizutreten. Mit einem Beitritt leistet der Kanton Nidwalden einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und wirkt einer möglichen Benachteiligung von Nidwaldner Assistenzärztinnen und -ärzten entgegen.

Die Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Kantone streben deshalb eine einheitliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten an Spitälern an. Grundlage bildet die Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (WFV). Die WFV ist am 2. März 2022 in Kraft getreten. Es sind ihr bereits mehr als die erforderlichen
18 Kantone beigetreten.

In aller Regel bilden sich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen Arztdiplom nach Abschluss des Medizinstudiums zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiter. Der Erwerb eines Weiterbildungstitels in einem Fachgebiet ist zwingende Voraussetzung, um eigenverantwortlich als Ärztin oder Arzt tätig sein zu können. Die Weiterbildung ist für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung daher unerlässlich. Die angehenden Ärztinnen und Ärzte arbeiten während der Weiterbildung als Assistenzärztinnen und -ärzte in Spitälern.
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichten sich die beigetretenen Kantone,
den Spitälern auf ihrem Kantonsgebiet für die Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen Pauschalbetrag pro Assistenzärztin und -arzt von mindestens 15’000 Franken auszurichten. Gleichzeitig findet ein finanzieller Ausgleich statt: Kantone mit Universitätsspitälern werden überproportional mit Ausbildungsleistungen belastet und erhalten deshalb basierend auf der Bevölkerungszahl Zahlungen aus einem neu zu schaffenden Ausgleichsfonds. So zahlen Kantone, deren Spitäler weniger Ärztinnen und Ärzte ausbilden, einen Beitrag an Kantone mit höheren Ausbildungsleistungen. Die Vereinbarung garantiert so die Gleichbehandlung von Assistenzärztinnen und -ärzten aus allen der Vereinbarung beigetretenen Kantone.

Dank Beitritt Synergien der Spitalregion LUNIS nutzen

Um den sich abzeichnenden Fachkräftemangel auf ärztlicher Ebene auch im Kanton Nidwalden zu entschärfen, spricht sich der Regierungsrat für den Beitritt zur Vereinbarung aus – dies auch vor dem Hintergrund,
dass Spitalverbundpartner Luzern dieser bereits beigetreten ist und so in der Spitalregion Luzern-Nidwalden (LUNIS) eine einheitliche Praxis herrschen würde. Dies macht Sinn, da ansonsten eine Ungleichbehandlung von Assistenzärztinnen und -ärzten der beiden Kantone droht. «Im Fall eines
Nicht-Beitritts besteht zudem die Gefahr, dass Spitäler in anderen Kantonen für Nidwaldner Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung keine Zahlungen der Standortkantone mehr erhalten. Dies zum Nachteil für unsere Ärztinnen und Ärzte», gibt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger zu verstehen. Mit einem Beitritt können auch die Synergien der Spitalregion LUNIS in der Vielfältigkeit von angebotenen Fachrichtungen in der Weiterbildung weiter genutzt werden. Dies ist äusserst wichtig, da Ärztinnen und Ärzte sich aufgrund der in Nidwaldner Spitälern und Kliniken angebotenen Fachgebiete nicht ausschliesslich innerkantonal weiterbilden können.

Der Kanton Nidwalden zahlt heute jährlich rund 400’000 Franken an die Ausbildungsleistungen der Spital Nidwalden AG sowie der Luzerner Psychiatrie. Zusätzlich wird nach dem Beitritt zur WFV ein Betrag von rund 410’000 Franken in den Ausgleichstopf fällig. Damit wird der Kanton Nidwalden künftig rund 810’000 Franken jährlich an die ärztliche Weiterbildung zahlen. «Diese Mittel sind am richtigen Ort investiert», ist Regierungsrätin Michèle Blöchliger überzeugt. «So kann die Gesundheitsversorgung für die Nidwaldner Bevölkerung auch in Zukunft sichergestellt werden.» Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Vereinbarung beizutreten.

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