Änderung der Winterreseryeverordnung

Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantone eingeladen, sich zur Anderung der Winterreserveverordnung vernehmen zu lassen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und lassen uns wie folgt vernehmen.

lm Grundsatz begrüsst der Regierungsrat Nidwalden die Anpassung der Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV). Aktuell ist jedoch nicht vorgesehen, dass im Kanton Nidwalden Reservekraftwerke erstellt oder bestehende Kraftwerke zu Reservezwecken genutzt werden. Wir verzichten deshalb auf eine detaillierte Stellungnahme.

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