Mit Schreiben vom 16. Juni 2023 laden Sie die Kantonsregierungen ein, zur Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) eine Stellungnahme abzugeben.
Mit den neuen Bestimmungen wird eine einheitliche und sachgerechte Praxis der Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung bei der Moderation auf ihren Profilen in den sozialen Medien gewährleistet. Da eine Moderation die Meinungsäusserungs- und die Informationsfreiheit gemäss Art. 16 BV einschränken kann, wird richtigerweise eine rechtliche Grundlage geschaffen.
Der Einsatz von sozialen Medien durch die Verwaltungseinheiten, um Informationen bereitzustellen und für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu nutzen, ist zu begrüssen. Die vorgesehenen Regelungen erscheinen umfassend und sachgerecht. Wesentlich ist aber auch die Auflage, dass diese Informationen auch auf anderen, frei zugänglichen Kanälen verfügbar sein müssen. Zu den einzelnen Artikeln haben wir keine weiteren Bemerkungen.