Abstimmung über Kinderschutzinitiative findet am 26. November statt

Der Regierungsrat hat die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» auf den 26. November 2023 angesetzt. Sowohl Landrat als auch Regierungsrat empfehlen die Kinderschutzinitiative zur Ablehnung.

Ein Komitee hat im Dezember 2022 die Volksinitiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» mit 438 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative fordert, dass medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen an Bildungsstätten ein explizites Einverständnis der betroffenen Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Eltern voraussetzen. Hintergrund sind die an Schulen umgesetzten Massnahmen während der Corona-Pandemie. Der Landrat hat die Volksinitiative als zulässig erklärt. Landrat und Regierungsrat empfehlen diese aber zur Ablehnung. Begründet wird dies vor allem damit, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung bei Epidemien und Pandemien kaum greift, da die Gesetzgebung des Bundes zur Anwendung kommt. Zudem hätte die Volksinitiative zur Folge, dass bewährte kantonale Regelungen im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags für die Gesundheit der Bevölkerung nicht mehr zum Tragen kommen. Der Landrat hat auch keinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative ausgearbeitet. Nun hat der Regierungsrat den Termin für die kantonale Abstimmung festgelegt. Über Volksinitiativen ist innert Jahresfrist seit der Einreichung abzustimmen. Der Urnengang findet am 26. November 2023 statt. Weitere kantonale oder eidgenössische Vorlagen gelangen an jenem Sonntag keine zur Abstimmung.

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