Das Instrument der Sozialhilfe ist vor Missbrauch gut geschützt

Unrechtmässige Bezüge von Leistungen der Sozialhilfe sind in Nidwalden sehr rar. Bei der Gesundheits- und Sozialdirektion sind in Zusammenarbeit mit Amtsstellen des Kantons und den Gemeinden genügend Kontrollsysteme vorhanden, die allfällige Missbräuche aufdecken. Dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss fest.

In einer im September 2021 eingereichten Interpellation hat Landrat Sepp Odermatt-Niederberger mehrere Fragen zum Thema Sozialhilfemissbrauch im Kanton Nidwalden gestellt. Aufgrund der Corona-Krise sei es möglich, dass sich die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger erhöhen könne, weshalb es umso wichtiger sei, dass das Instrument gut überwacht und nicht ausgenutzt werde.

Interne Kontrollsysteme bewähren sich

In seiner Antwort hält der Nidwaldner Regierungsrat fest, dass sowohl der Sozialdienst wie auch das Amt für Asyl und Flüchtlinge über interne Kontrollsysteme verfügen, die einen unrechtmässigen Bezug aufdecken. Die Aufnahme von neuen Fällen erfolgt durch professionelle Sozialarbeitende nach einem standardisierten Vorgehen. Dabei werden die Einwohnerkontrolldaten abgefragt und sämtliche Ansprüche vorangehender Leistungserbringer abgeklärt. Dadurch können allfällige nicht gemeldete Leistungsbezüge und -ansprüche festgestellt werden.

Weiter klären beide Amtstellen die Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger über deren Rechte und Pflichten und die möglichen Konsequenzen bei Missbrauch auf. Die Anträge auf wirtschaftliche Sozialhilfe des Sozialdienstes, die der jeweils zuständigen politischen Gemeinde zugestellt werden, erfolgen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Dadurch wird bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind, eine hohe Qualität sichergestellt. Beim Amt für Asyl und Flüchtlinge werden die Verfügungen von der Fallführung erstellt, von der Abteilungsleitung geprüft und von der Gesundheits- und Sozialdirektorin unterzeichnet.

Die Sozialhilfebeziehenden nehmen in der Regel monatliche Termine wahr. Dabei sind sie aufgefordert, ihre Kontoauszüge sowie Mietzinszahlungen vorzuweisen, wodurch die aktuelle Bedürftigkeit laufend überprüft wird. Zudem stehen weitere Kontrollinstrumente zur Verfügung, die in begründeten Verdachtsfällen genutzt werden können. Sowohl beim Sozialdienst wie auch beim Amt für Asyl und Flüchtlinge findet eine enge Begleitung von unterstützten Personen durch die Sozialarbeitenden statt. Diesen würde früher oder später ein unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe auffallen. Als letztes Mittel stehen beim begründeten Verdacht auf missbräuchliches Verhalten auch repressive Elemente, wie die Kürzung der finanziellen Unterstützung, als Instrument zur Verfügung.

Keine strafrechtliche Verfolgung in den letzten Jahren

In den letzten drei Jahren musste weder beim Sozialdienst noch beim Amt für Asyl und Flüchtlinge ein Sozialhilfemissbrauch strafrechtlich verfolgt werden. Es wurde auch kein betrügerischer Bezug von Leistungen nachgewiesen. Jedoch mussten Leistungskürzungen oder Rückerstattungen der Sozialhilfe verfügt und durchgesetzt werden. In den meisten Fällen handelte es sich dabei aber nicht um unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe, sondern um mangelnde Teilnahme an den Integrationsmassnahmen oder um Nicht-Einhaltung von Vereinbarungen und Auflagen, die Einschränkungen der Sozialhilfe zur Folge hatten. In allen Fällen wurden dem Amt für Asyl und Flüchtlinge die zu Unrecht bezogenen Leistungen rückerstattet.

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